Kosten
Die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden von -falls psychotherapeutische Leistungen mitversichert sind- von den meisten privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Ob die psychoonkologische Unterstützung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden kann, muss im Vorfeld geklärt werden.
Hier handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, weil ich keine Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen für diese Behandlung habe.
Zur Überprüfung ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse möglich ist, kann durch einen Antrag geprüft werden. Ein Antrag auf Kostenerstattung ist i. d. R. dann erfolgreich, wenn Sie nachweisen können, dass keine zeitnahe Versorgung bei einer kassenzugelassenen Kolleg:In möglich ist.
In allen anderen Fällen berechne ich für eine 50-minütige Therapie- und/oder Beratungsstunde 152,00 €.
Bestimmte Beratungkontexte, z.B. zu beruflichen Entscheidungskonflikten, passen besser in ein 90- minütiges Setting, der Stundensatz erhöht sich entsprechend.

Die Rechnung wird in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten erstellt (GOP).
Eine Abrechnung mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen ist in meiner Praxis in der Regel nicht möglich. Ich habe mich vor einigen Jahren entschieden, keine Berichte mehr für die Krankenkassen zu schreiben.
Das hat für Klient:innen den Vorteil, dass ich keine psychische Erkrankung diagnostizieren muss- denn nur dann zahlt die Krankenkasse die Psychotherapie- und dass keine Rechnungsdaten in die EDV-Systeme von Versicherungen (z.B. vor Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebens-versicherung) gelangen. Für mich hat es den Vorteil, dass ich mich ausschließlich auf die Therapie und Beratung konzentrieren kann und mir nicht die Wochenenden mit Krankenkassenberichten, die ich vor mir her schiebe, verderbe. Ich verbringe meine Freizeit nämlich am liebsten draußen in der Natur und nicht am Schreibtisch.